Arbeitstherapie
Bei Menschen, die aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Erkrankung in Ihren Arbeitsfähigkeiten und -fertigkeiten beeinträchtigt sind, so dass sie einer beruflichen Tätigkeit nicht oder nur sehr eingeschränkt nachgehen können, werden arbeitstherapeutische Behandlungsverfahren angewendet.
Es ist die Aufgabe des Therapeuten gemeinsam mit dem Patienten, die Arbeitsfähigkeit wieder zu erreichen. Dafür schafft er die Rahmenbedingungen, Übungsbereiche und entwickelt Förderprogramm zur Verbesserung/Wiederherstellung von:
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Grundarbeitsfähigkeiten wie Ausdauer, Konzentration, Tages- und Zeitstrukturierung
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Soziale Fähigkeiten wie Kontakt-, Durchsetzungs- und Anpassungsfähigkeit
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Affektive Leistungen, z.B. Selbstvertrauen, Entscheidungsfähigkeit
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Motorische Fertigkeiten wie Feinmotorik und Geschicklichkeit zur Wiedergewinnung der berufs- und arbeitsplatzspezifischen Fähigkeiten
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Körperliche Belastbarkeit
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Instrumentellen und individuellen Kompetenzen, z.B. rechnen, schreiben, organisieren
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Alltagskompetenzen

Zu den Aufgaben eines Ergotherapeuten im Bereich der Arbeitstherapie gehört es, eine Arbeits- und Berufsanamnese zu erheben und ein Anforderungs- und Fähigkeitsprofil zu erstellen. Der Ergotherapeut berät den Patienten bzgl. der Möglichkeiten der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
