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Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie wird vom griechischen Wort ergon = aktiv, tätig sein abgeleitet und ist ein Heilmittel auf medizinisch-sozialwissenschaftlicher Basis.

Es stellt eine gezielte therapeutische Behandlung dar, die auf Anordnung des Arztes (Ergotherapie-verordnung = Heilmittelverordnung) von den Krankenkassen/Krankenversicherungen oder Berufsgenossenschaften bezahlt wird.

Das übergeordnete Ziel der Ergotherapie ist es, dem Menschen zu helfen, seine durch Krankheit, Verletzung, Entwicklungsverzögerung oder Behinderung verlorengegangene bzw. noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erlangen. Verfolgt wird ein ganzheitlicher Ansatz, d.h. Bewegung (Motorik), Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Gedächtnisfunktionen werden in ein harmonisches Zusammenwirken gebracht. Es werden motorische, funktionelle, spielerische, handwerkliche und gestalterisch-musische Techniken angewendet. Hinzu kommen lebenspraktische Übungen, Hilfsmittelberatung, Hirnleistungstraining und Gesprächstherapie.

Ergotherapie kann in verschienen medizinischen Bereichen als Heilmittel verordnet werden.
Sie richtet sich an Patienten aller Altersgruppen von Säuglingen bis zum alten Menschen, die die Anforderungen ihres Alltags nicht oder nur eingeschränkt bewältigen können.

Behandlungsablauf

Die Ergotherapie beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch. Nach einer differenzierten Befunderhebung oder speziellen Funktions-, Entwicklungs- und Wahrnehmungstests werden zusammen mit dem Patienten und/oder Angehörigen/Eltern die individuellen Ziele erarbeitet und die Therapie mit Behandlungsplan und entsprechenden Materialien und Medien danach ausgerichtet.

Zur therapeutischen Behandlung (das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt) gehören auch Gespräche und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Bezugspersonen des Patienten wie Pädagogen, Logopäden, Physiotherapeuten, Psychologien, Frühförderung, Pflegedienst etc. und die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Während der Therapie werden die Ziele, Behandlungsmethoden und der Behandlungsplan ständig den Fortschritten des Patienten und seiner Situation angepasst. In der Therapie mit Kindern hat die Elternarbeit einen besonderen Stellenwert.

Je nach vorliegender Funktions- und Fähigkeitsstörung werden folgende ergotherapeutische Maßnahmen mit entsprechender Behandlungsdauer im Rahmen einer Einzel- oder Gruppenbehandlung durchgeführt.

  • Motorisch-funktionelle Behandlung

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

  • Psychisch-funktionelle Behandlung

  • Hirnleistungstraining

Zusätzlich können u.a. folgende ergotherapeutische Maßnahmen zum Einsatz kommen:

  • Thermische Behandlung

  • Beratung zur Umfeldanpassung

  • Hausbesuch

Wie erhalte ich Ergotherapie?

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose und die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme. Auch Umfang und Frequenz der Behandlungen werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Kinder und Jugendliche können auch bei Verdacht auf eine Entwicklungsverögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in unsere ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.

Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungen oder die Berufsgenossenschaften.
Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen fällt die übliche Zuzahlung an, außer es besteht eine Befreiung. Bei Kindern entfällt die Zuzahlung.

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